Stauten des Feuerwehrvereins Wabern


FEUERWEHRVEREIN WABERN

 Gegründet 1900

 

 

STATUTEN 

 

Genehmigt anlässlich der Hauptversammlung 
vom 30. März 2001 und 28. März 2008 und 22. März 2013.

 

 

 

Die Statuten wurden in der männlichen Formulierung abgefasst, 
sie gelten aber auch für die weibliche Formulierung.

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

I.            Name und Sitz

              Art. 1     Name        ..................................................................................................... 4

              Art. 2     Sitz            ..................................................................................................... 4

 

II.           Zweck

              Art. 3     Vereinszweck.............................................................................................. 4

              Art. 4     Vereinspolitik............................................................................................... 4

 

III.          Mitgliedschaft

              Art. 5     Beitrittsberechtigte...................................................................................... 4

                            a)Mitglieder................................................................................................. 4

          b)Ehrenmitglieder...................................................................................... 4

              Art. 6     Beitritt / Status.............................................................................................. 4

              Art. 7     Pflichten der Mitglieder.............................................................................. 5

          a)Mitgliederbeitrag.................................................................................... 5

          b)Haftung....................................................................................................... 5

          c)Ausschluss.............................................................................................. 5

              Art. 8     Rechte der Mitglieder................................................................................. 5

          a)Stimmrecht............................................................................................... 5

          b)Antragsrecht............................................................................................ 5

          c)Dienstleistungen.................................................................................... 5

          d)Austritt  

 

IV.          Mittel

              Art. 9     Finanzierung................................................................................................ 6

 

V.           Organisation

              Art. 10  Organe     ..................................................................................................... 6

          a)Hauptversammlung............................................................................... 6

          b)Vorstand................................................................................................... 6

          c)Rechnungsrevisoren............................................................................. 6

              Art. 11  Wahlgrundsatz............................................................................................ 6

                            a)Hauptversammlung............................................................................... 6

                                 Art. 12   Definition................................................................................... 6

                                 Art. 13   Einberufung / Anträge / Urabstimmungen........................... 6

                                 Art. 14   Stimmrecht / Vertretung.......................................................... 6

                                 Art. 15   Konstituierung / Protokoll....................................................... 7

                                 Art. 16   Beschlussfassung.................................................................... 7

                                 Art. 17   Aufgaben / Befugnisse............................................................ 7

          b)Vorstand................................................................................................... 7

                                 Art. 18   Definition................................................................................... 7

                                 Art. 19   Wahl / Amtsdauer / Konstituierung....................................... 7

                                 Art. 20   Wohnortspflicht......................................................................... 8

                                 Art. 21   Einberufung.............................................................................. 8

                                 Art. 22   Protokoll..................................................................................... 8

                                 Art. 23   Stimmrecht / Vertretung.......................................................... 8

                                 Art. 24   Beschlussfassung.................................................................... 8

                                 Art. 25   Aufgaben und Kompetenzen................................................. 8

                                 Art. 26   Grundsätzliche Pflichten......................................................... 8

                                 Art. 27   Zeichnungsberechtigung....................................................... 8

                                 Art. 28   Ausscheiden............................................................................. 9

                                 Art. 29   Entschädigung......................................................................... 9

                            c)Rechnungsrevisoren............................................................................. 9

                                 Art. 30   Zusammensetzung / Wahl...................................................... 9

                                 Art. 31   Aufgaben und Kompetenzen................................................. 9

 

VI.          Finanzielles / Administration

              Art. 32  Beiträge........................................................................................................ 9

              Art. 33  Rechnungslegung...................................................................................... 9

              Art. 34  Geschäftsjahr............................................................................................... 9

              Art. 35  Gewinnverwendung................................................................................... 9

              Art. 36  Budgetdefizit................................................................................................ 9

 

VII.         Informationen

              Art. 37  Organ......................................................................................................... 10

 

VIII.        Schlussbestimmungen

              Art. 38  Statutenrevision........................................................................................ 10

              Art. 39  Auflösung.................................................................................................. 10

              Art. 40  Inkrafttreten................................................................................................ 10

 

 

NAME UND SITZ

 

Art. 1         Name

Unter dem Namen Feuerwehrverein Wabern (gegründet 1900) besteht ein Verein gemäss dem Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB.

 

Art. 2         Sitz

Der Verein hat Sitz in 3084 Wabern, Gemeinde Köniz.

 

 

ZWECK

 

Art. 3         Vereinszweck

Der Verein bezweckt:

-   Pflege guter Kameradschaft und Geselligkeit

-   Bindegliedfunktion zwischen aktiven und ehemaligen Feuerwehrangehörigen

-    Unterstützung der aktiven Feuerwehreinheit in Wabern

-    Bereicherung des kulturellen Lebens in Wabern

 

Art. 4         Vereinspolitik

Der Feuerwehrverein Wabern ist politisch und konfessionell un­abhängig.

 

 

 

MITGLIEDSCHAFT

 

Art. 5         Beitrittsberechtigung

a)Mitglieder:
Als Mitglied können die aktiven Feuerwehrangehörigen der Einsatzformation in Wabern, die Altgardisten (Feuerwehrangehörige der Einsatz­formation Wabern, welche als Aktivmitglied ordent­lich aus der Feuerwehr entlassen wurden oder mindestens 20 Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben), Ehemalige (Feuerwehrangehörige welche frühzeitig aus der aktiven Dienstzeit entlassen wurden und nicht mindestens 20 Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben) sowie interessierte Personen oder Geschäfte werden.

b)Ehrenmitglieder:
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat.

 

Art. 6         Beitritt / Status

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vor­standes mit schriftlicher Beitrittserklärung. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt frühestens ab Erreichen der Voll­jährig­keit.

Sie kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Aufnahme oder die Ablehnung wird schriftlich mitgeteilt.

Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch die Haupt­ver­sammlung. 

 

 

Art. 7         Pflichten der Mitglieder

a)Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden durch die Hauptversammlung im Rahmen des Budgets festgelegt. Sie dürfen den Höchst­betrag von Fr. 30.– pro beitragspflichtigem Mitglied nicht über­schreiten. Vorstands- und Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Mitgliederbeiträge sind fristgerecht nach Rechnungsstellung an den Feuerwehrverein Wabern zu überweisen. Sie werden zum ersten Mal für das Jahr des Beitritts und zum letzten Mal für das Jahr des Austrittes geschuldet.

     Mitglieder, die den pro Vereinsjahr erhobenen Mitgliederbei­trag nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlen, werden nach Vorstandsbeschluss ohne Benachrichtigung von der Mitgliederliste gestrichen. Zudem hat das Mitglied während seines Verzuges keinen Anspruch auf Leistungen des Vereins. Ausser der Leistung des Mitgliederbeitrages haben die Mitglieder keine weiteren finanziellen Verpflichtungen gegen­über dem Feuerwehrverein Wabern.

b)Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Feuerwehrvereins Wabern haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

c)Ausschluss
Ein Mitglied kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

     - die Verletzung der Statuten

     - die schwere Verletzung der Vereinsinteressen

     - die Schädigung des Ansehens des Vereins

     Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschluss bei der Hauptversammlung Beschwerde einlegen. Die Haupt­versammlung entscheidet abschliessend.

 

Art. 8         Rechte der Mitglieder

a) Stimmrecht:
Alle Mitglieder und Ehrenmitglie­der sind in allen Vereinsangelegenheiten stimmberech­tigt. 

b) Antragsrecht:
Sämtliche Mitglieder sind gegenüber allen entscheidenden Instanzen berechtigt, schriftliche Anträge einzubringen. Die gestellten Anträge werden bei der nächstmöglichen Gele­genheit behandelt. Das Ergebnis wird dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt und an der Hauptversammlung wird darüber informiert.

c)Dienstleistungen:
Alle Mitglieder und Ehrenmit­glie­der haben das Recht, Tätigkeiten und Hilfsleistungen des Vereins im Rahmen seiner Möglichkeiten und nach den Bestimmungen der gültigen Statuten in Anspruch zu neh­men. 

d)Austritt:
Jedes Mitglied ist berechtigt, auf das Ende eines Vereinsjahres aus dem Verein auszutreten. Der Austritt hat schriftlich bis spätestens 31. Dezember an den Vorstand zu erfolgen.

 

 

 

IV:              MITTEL

                   

Art. 9         Finanzierung

Die Finanzierung des Feuerwehrvereins Wabern erfolgt durch folgende Mittel:

-   Mitgliederbeiträge

-   Erträge aus Dienstleistungen und Veranstaltungen

-   Spenden

-   Vermögensertrag

-   Allfällige weitere Einnahmequellen

Der Verein kann für die Verfolgung seiner Zwecke Darlehen aufnehmen, welche im Rahmen des Budgets zu genehmigen sind.

 

 

V.               ORGANISATION

 

Art. 10      Organe

                   Organe des Feuerwehrvereins Wabern sind:

                   a)die Hauptversammlung

                   b)der Vorstand

                   c)die Rechnungsrevisoren

 

Art. 11      Wahlgrundsatz

                   In die Organe des Vereins können alle Mitglieder und Ehrenmitglieder gewählt werden.

 

 

a)                      Hauptversammlung

 

Art. 12      Definition

                   Die Hauptversammlung ist die Versammlung sämtlicher Mitglie­der des Feuerwehrvereins Wabern. Ausserordentliche Haupt­ver­sammlungen können durch eine schriftliche Urabstimmung der Mitglieder ersetzt werden. 

 

Art. 13      Einberufung / Anträge / Urabstimmung

                   Die Einladung mit Traktandenliste zur Hauptversammlung erfolgt mindestens 30 Tage vor deren Durchführung durch den Vorstand. Die Hauptversammlung wird zur Ausübung der ihr zugewiesenen Befugnisse nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch einmal jährlich, im ersten Quartal. Der Vorstand muss eine Hauptversammlung ebenfalls einberufen, wenn 1/5 aller Mitglieder die Einberufung schriftlich ver­langt. Anträge an die Hauptversammlung sind, mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin, dem Vorstand schriftlich einzureichen. An­stelle der ausserordentlichen Hauptver­samm­lung kann die schriftliche Urabstimmung der Mitglieder des Feuerwehrvereins Wabern treten. In diesem Fall sind die Be­schluss­gegenstände mindestens 30 Tage vor dem Abstim­mungstermin den Mit­gliedern mit dem notwendigen Informa­tionsmaterial zuzustellen. 

 

Art. 14      Stimmrecht / Vertretung

                   In der Hauptversammlung bzw. für die Urabstimmung hat jedes Mitglied eine Stimme. Eine Vertretung der Stimmberechtigten ist nicht möglich.

Art. 15      Konstituierung / Protokoll

                   Die Leitung der Hauptversammlung erfolgt durch das Präsidium des Vereins. Die Versammlung wählt die Stimmenzähler. Das Protokoll der Hauptversammlung bzw. Urabstimmung muss spätestens 60 Tage nach der Sitzung an die Mitglieder verschickt werden.

 

Art. 16      Beschlussfassung

                   Die Hauptversammlung bzw. Urabstimmung fasst ihre Be­schlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stim­mengleichheit entscheidet der Präsident, bei seiner Abwesen­heit der Vizepräsident mit einer zweiten Stimme. Die Abstim­mungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann eine geheime Stimm­abgabe verlangen. Über Geschäfte, die nicht traktandiert oder als An­träge eingereicht wurden, können keine Beschlüsse gefasst werden.

 

Art. 17      Aufgaben / Befugnisse

                   Der Hauptversammlung bzw. Urabstimmung werden folgende Aufgaben und Befugnisse zugewiesen:

-   Statutenänderungen

-   Genehmigung von Jahresrechnung, Revisionsberichte, Budget und Festlegung der Mitgliederbeiträge

-   Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten

-   Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes

-   Wahl der Vorstandsmitglieder

-   Wahl der Rechnungsrevisoren und des Suppleanten

-   Prüfung von Beschwerden bezüglich Ausschluss von Mitgliedern

-   Ehrungen

-   Kenntnisnahme Mitgliedermutationen

-   Anträge der Vereinsmitglieder

-   weitere Geschäfte auf Antrag des Vorstandes

-   Auflösung des Vereins

 

 

b)                      Vorstand

 

Art. 18      Definition

                   Der Vorstand ist das ausführende und leitende Organ des Vereins, ihm gehören an:

-   Vereinspräsident

-   Vizepräsident

-   Sekretär

-   Kassier

-   Beisitzer

 

Art. 19      Wahl / Amtsdauer / Konstituierung

                   Die Hauptversammlung wählt die Vorstandsmitglieder einzeln und bestätigt diese jährlich an der Versammlung. 

                   Der Präsident wird in seine Funktion gewählt, der Vorstand kon­stituiert sich an seiner ersten Sitzung selber.

 

 

Art. 20      Wohnortspflicht

                   Es besteht keine Wohnortspflicht.

 

Art. 21      Einberufung

                   Die Einberufung des Vorstandes erfolgt, so oft es die Geschäfte erfordern, durch den Präsidenten unter Angabe der Traktanden mindestens 10 Tage vor Sitzungstermin. Der Präsident ist für die Erstellung eines Sitzungsplanes innerhalb des Vereinsjah­res zuständig.

 

Art. 22      Protokoll

                   Für jede Vorstandssitzung ist mindestens ein Beschlussproto­koll zu erstellen.

 

Art. 23      Stimmrecht / Vertretung

                   Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist nicht möglich.

 

Art. 24      Beschlussfassung

                   Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit einer zweiten Stimme.

 

Art. 25      Aufgaben / Kompetenzen

     Dem Vorstand werden folgende Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen:

-   die Leitung und Führung des Vereins

-   die Erstellung und Anpassung von Pflichtenheften aller Vor­stands­mitglieder

-   die Ausgestaltung des Rechnungswesen sowie der Finanz­planung

-   die Vorbereitung der Hauptversammlung bzw. Urabstim­mung und die Ausführung von deren Beschlüssen

-   Aufnahme / Ausschluss von Mitglieder

-   Einsetzen von Organisationskomitees für Vereinsanlässe sowie ausformulieren von klaren Vorstandsvorgaben

-   Beschlüsse von nicht budgetierten Ausgaben von maximal Fr. 2’000.– pro Jahr

-   Führen eines aktuellen Mitgliederverzeichnisses

 

Art. 26      Grundsätzliche Pflichten

                   Vorstandsmitglieder sind über die Vorstandstätigkeit hinaus an die Schweigepflicht gebunden. Zudem respektieren sie die Ve­r­einsstatuten und vertreten demokratisch gefasste Beschlüsse des Vorstandes und der Hauptversammlung nach aussen.

 

Art. 27      Zeichnungsberechtigung

                   Im Rahmen des von der Hauptversammlung genehmigten Bud­get ist der Kassier allein zeichnungsberechtigt; für alle anderen Geschäfte ein Vorstandsmitglied und der Präsident (im Ver­hinderungsfalle der Vizepräsident) zu zweien.

 

 

Art. 28      Ausscheiden

                   Während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder können durch den Vorstand für die laufende Amtsperiode ersetzt werden.

 

Art. 29      Entschädigung

                   Die Vorstandstätigkeit erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. Zu seiner Verfü­gung wird dem Vorstand ein Betrag für Ausflug/Essen von Fr. 600.– pro Jahr bewilligt.

 

 

c)                      Rechnungsrevisoren

 

Art. 30      Zusammensetzung

                   Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren und einen Suppleanten. Eine Wiederwahl ist möglich. Wählbar als Revisoren und Suppleant sind sämtliche Vereinsmitglieder. Sie sollten nach Möglichkeit über buchhal­terische Kenntnisse verfügen.

 

Art. 31      Aufgaben / Kompetenzen

                   Die Revisoren prüfen jährlich einmal nach den einschlägigen gesetzlichen und statuarischen Bestimmungen die Vereins­rechnung. Über ihren Befund erstatten sie dem Vorstand zu Handen der Hauptversammlung Bericht. Die Rechnungs­revi­soren sind berechtigt, jederzeit eine Kassarevision vorzu­nehmen.

 

 

 

 

FINANZIELLES / ADMINISTRATION

 

Art. 32      Beiträge

                   Der Vorstand stellt Rechnung für die Mitgliederbeiträge nach den Bestimmungen der vorliegenden Statuten und allfälliger Beschlüsse der Hauptversammlung

 

Art. 33      Rechnungslegung

                   Für die Buchführung, die Bilanz und die Erfolgsrechnung sind die Bestimmungen der Art. 957 ff des Schweizerischen Obligationenrechts anwendbar.

 

Art. 34      Geschäftsjahr

                   Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezem­ber.

 

Art. 35      Gewinnverwendung

                   Es werden keine Gewinnausschüttungen an die Mitglieder vor­genommen. Ein allfälliger Gewinn wird dem Vereinsvermögen gutgeschrieben.

 

Art 36       Budgetdefizit

                   Ein allfälliges Budgetdefizit darf nicht mehr als 10 % des in der Vorjahresrechnung ausgewiesenen Vereinsvermögens betra­gen.

 

INFORMATIONEN

 

Art. 37      Organ

                   Der Feuerwehrverein Wabern informiert seine Mitglieder regelmässig in Form eines geeigneten Vereinsblattes.

 

 

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Art. 38      Statutenrevision

                   Statutenänderungen können anlässlich einer Hauptversamm­lung beschlossen werden, wenn sich 2/3 der anwesenden Mit­glieder dafür aussprechen.

 

Art. 39      Auflösung

                   Die Auflösung des Vereins kann nur anlässlich einer Haupt­versammlung erfolgen, an welcher mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder müssen sich für die Auflösung aussprechen.

                   Ist die Versammlung mangels Beteiligung nicht beschlussfähig, wird eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen, an der die Auflösung des Vereins durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden kann. Sobald die Liquidation des Vereins beschlossen ist, ist der Vorstand zur unverzüglichen Auflösung verpflichtet.

                   Das Vereinsmögen ist unteilbar. Im Falle der Auflösung des Vereins geht das gesamte Vereinsvermögen zur Verwaltung an die Gemeinde Köniz über, mit der Bestimmung, dass es nur einem sich wieder bildenden Vereins mit gleichem Namen und Zweck ausgehändigt werden darf. 

                   Sollte die Neugründung nicht innert 10 Jahren erfolgen, so wird das Vereinsvermögen durch die Gemeinde Köniz der aktiven Feuerwehr der Gemeinde Köniz zur Verfügung gestellt.

 

Art. 40      Inkrafttreten

                   Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Hauptversammlung vom 22. März 2013 mit 35 zu 0 Stimmen angenommen. Sie ersetzen die Statuen vom 30. März 2001 und die Zusatzänderungen vom 28. März 2008 und treten per sofort in Kraft. 

 

                   

 

 

FEUERWEHRVEREIN WABERN

 

Wabern, 22. März 2013

 

 

Der Präsident:                   Peter Hunziker

Der Sekretär:                     Adrian Kobler

 

 

 

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